EIN KLARES NEIN ZUR IMPFPFLICHT UND ZU ZWANGSMAßNAHMEN!

Die Perversionen der Bundesregierung, als auch so mancher Provinzbarone und Baroninnen, gehen in die nächste Phase und so ist nun auch Impfzwang kein Tabu mehr. Wiens Vizebürgermeister Wiederkehr (NEOS) posaunte gerade in der ZIB2, für wie begrüßenswert er die verpflichtende Impfung für Lehrpersonal findet. Die Vorarlberger LR Rüscher (ÖVP) und die Landessanitätsdirektion gaben heute eine Empfehlung an Gesundheits- und Pflegeeinrichtung aus, keine ungeimpften Personen mehr einzustellen – in Summe Impfdiktatur in vollendeter und perversester Form!

Es ist klar festzuhalten, dass wieder gegen geltendes Recht verstoßen wird:

Auszüge aus dem Antidiskriminierungsgesetz:

§ 2

Begriffe

(1) Diskriminierungen umfassen unmittelbare Diskriminierungen, mittelbare Diskriminierungen, Belästigungen und Beschränkungen.

(2) Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aus einem der in

§ 3

Abs. 1 und 2 erster Satz genannten Gründe in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.

(7) Eine Beschränkung liegt vor, wenn die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach dem Recht der Europäischen Union ungerechtfertigt eingeschränkt und behindert wird.2. AbschnittDiskriminierungsverbot§ 3*)Diskriminierungsverbot(1) Im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 und 3 sind unmittelbare und mittelbare Diskriminierungen sowie Belästigungen von Personen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder des Geschlechts, insbesondere unter Bezugnahme auf den Familienstand oder den Umstand, ob jemand Kinder hat, verboten. Dieses Verbot umfasst nicht Ungleichbehandlungen, die nach § 4 gerechtfertigt sind.

Auszüge aus der Grundrechtscharta der EU:

KAPITEL I

WÜRDE DES MENSCHEN

Artikel 1

Würde des Menschen

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.

Artikel 3

Recht auf Unversehrtheit

(1) Jede Person hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.

(2) Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:

– die freie Einwilligung der betroffenen Person nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetz-lich festgelegten Modalitäten,

– das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von Personen zumZiel haben,

– das Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zunutzen,

Artikel 15

Berufsfreiheit und Recht zu arbeiten

(1) Jede Person hat das Recht, zu arbeiten und einen frei gewählten oder angenommenen Berufauszuüben.

Fakt ist, dass erneut Gesetzesbruch betrieben wird und alleine schon der Gedanke an Zwangsipfungen, ist verwerflich und Anstiftung zum Gesetzesbruch! Selbstbestimmung und die Freiheit sind Grundrechte welche nicht verhandelbar sind! Ich bin der Coronadiskurse müde, aber dennoch dürfen derartige Dinge und aktiver Gesetzesbruch nicht geduldet werden und in einer Demokratie Einzug halten!

Georg J. Palm

Bundesparteiobmann